Verhaltensregeln

  • Die Benützung ist ganzjährig und täglich von Sonnenaufgang bis 2 Stunden nach Sonnenuntergang auf eigene Gefahr nur mit geeignetem Fahrrad und mit Schutzausrüstung gestattet.
  • Es ist ausschließlich die Benützung der freigegebenen markierten Wegstrecken erlaubt.
  • Schwierigkeitsgrade: BLAU = leicht, ROT = mittel, SCHWARZ = schwer Wählen Sie den Schwierigkeitsgrad des Mountainbike-Weges Ihrer Fahrtechnik und Kondition angepasst – keine Selbstüberschätzung!
  • Überprüfen Sie vor jeder Fahrt ihr Sportgerät und Ihre Ausrüstung.
  • Fahren Sie auf halbe Sicht mit kontrollierter Geschwindigkeit dem Gelände und Bodenverhältnis angepasst. Die fahr- und sicherheitstechnischen Bedingungen können sich jederzeit ändern.
  • Auf Fußgänger ist besonders zu achten.
  • Eltern haften für Ihre Kinder!
  • Im Wald ist insbesondere das Zelten, Lagern bei Dunkelheit, Feuermachen, die Beunruhigung von Wild oder das Betreten von Forstkulturen unter 3 m Baumhöhe gesetzlich verboten.
  • Forststraßen und der Wald sind Betriebsflächen und Arbeitsplatz. Rechnen Sie daher mit Arbeitsmaschinen, Arbeitern, Kraftfahrzeugen, gelagertem Holz und Schlaglöchern.
  • Wir bitten um Rücksicht der Umwelt gegenüber. Vermeiden Sie Lärm und Verschmutzung. Schränken Sie den Fahrbetrieb in der Dämmerung zum Schutz der Wildtiere ein.
  • Es gilt die Straßenverkehrsordnung.
  • Im Bedarfsfall Erste Hilfe leisten!

Wichtige Telefonnummern:

  • Notrufnummer der Rettung: 144
  • Tourismusinformation Villach: +43 4242 205 2900
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