Rechtliche Situation

Von den ersten Gesprächen im Juli 2014 bis zu allen Vertragsabschlüssen und positiven Bescheiden hat es insgesamt ein Jahr gedauert. Dieser Zeithorizont ist damit zu begründen, da noch niemals zuvor ein solches Projekt unter Einhaltung aller rechtlichen Richtlinien in Kärnten durchgeführt wurde. Dies war sowohl für uns wie auch involvierte Ämter und Partner Neuland.

  • Es bestehen Verträge zwischen zwei Waldbesitzern und Tourismusverband Villach. Die Waldbesitzer sind aus jeglicher Haftung, betreffend Mountainbiker auf den freigegebenen Strecken, ausgenommen. Der Tourismusregion Villach entschädigt den Waldbesitzer mit 0,22 Cent pro frei gegeben Laufmeter. Außerdem sind die Grundstücksbesitzer über die Tourismusregion Villach mit einer Kärnten weit gültigen Mountainbike Versicherung gedeckt.
  • Es besteht ein Vertrag zwischen Radlager Mountainbikeverein und Tourismusregion Villach. In diesem Vertrag werden Rechte und Pflichten beider Seiten geregelt. Radlager übernimmt den ehrenamtlichen Bau sowie die Wartung für zwei Folgejahre der areaone. Die Tourismusregion Villach unterstützt das Projekt finanziell, übernimmt die Kosten und Koordination der Beschilderung, sowie die Haftung für die beschilderten Strecken.
  • Die Abteilung Natur- und Umweltschutz und das Forstamt haben das Projekt geprüft, alle angrenzenden Waldbesitzer wurden informiert und durften ihren Einspruch kundtun. Insgesamt wurde am Ende ein positiver Bescheid vom Natur- und Umweltschutz und Forstamt unter Einhaltung bestimmter Richtlinien, wie z.B. keine Verwendung von statischen Bauelementen (Brücken, Drops aus reiner Holzkonstruktion mit Nägeln usw.), erstellt.
  • Für die areaone hat ein Grundstücksbesitzer eine befristete Rodungsbewilligung auf 10 Jahre mit optionaler Verlängerung bewilligt bekommen. Dies war nötig, da der Wald nicht nur der ursprünglichen Nutzung des Forstbetriebes unterliegt sondern auch explizit zum Mountainbiken genutzt wird. Die Strecken und Flächen sind als Mountainbikestrecken beschildert.
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